Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
kommit – Internationales Bildungszentrum Rhein-Main für Pflegeberufe GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.pflegeausbildung-rhein-main.de und wurde am 27.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
kommit ist ein etabliertes Bildungszentrum für Berufe in der Pflege. Als eine der großen Pflegeschulen Hessens bilden wir seit 2009 Menschen unterschiedlichen Alters aus und bereiten jährlich ca. 250 Menschen auf ihren Beruf vor. Wir bieten folgende Aus- und Weiterbildungen an:
- Die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau /zum Pflegefachmann
- Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in
- Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft nach SGB XI
- Weiterbildung zur Praxisanleiter:in in der Pflege
Sie haben eine Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann im Ausland erworben und möchten in Deutschland arbeiten? Wir begleiten auf dem Weg zur Gleichstellung Ihres Berufsabschlusses.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat kommit – Internationales Bildungszentrum Rhein-Main für Pflegeberufe GmbH die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Komplexe Sprache oder Fachbegriffe ohne Erklärung:
Inhalte sind nicht in einfacher Sprache gehalten oder erklären komplexe Begriffe nicht.
PDF-Dokumente nicht barrierefrei:
Die über unsere Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei aufbereitet.
Alternativtexte für Grafiken fehlen teilweise:
Nicht alle Grafiken und eingebetteten Objekte verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Jeanette Oeser
Höhenstraße 44
60385, Frankfurt
info@bz-kommit.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
